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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2006 - 3 O 4/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2006 - 3 O 4/06 (https://dejure.org/2006,79895)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.02.2006 - 3 O 4/06 (https://dejure.org/2006,79895)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 3 O 4/06 (https://dejure.org/2006,79895)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 5 A 2428/15

    Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als kurzfristig wirkendes Mittel der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 5 E 1271/10 - OVG M.-V., Beschluss vom 24. Februar 2006 - 3 O 4/06 -, juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris, Rn. 24; zur Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, juris, Rn. 10.
  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2017 - 17 K 5544/15

    Polizeieinsatz in Veltins-Arena gegen Schalker Ultras beim Champions League

    vgl. zum ex-ante-Maßstab: OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2010 - 5 E 1700/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 3 O 4/06 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 5 A 2807/19

    Platzverweis; Ort; Reichweite

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 2017- 5 A 2428/15 -, juris, Rn. 22, Beschluss vom 9.Mai 2011 - 5 E 1271/10 - OVG M.-V., Beschluss vom 24. Februar 2006- 3 O 4/06 -, juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris, Rn. 24; vgl. zur Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot siehe auch: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, juris, Rn. 10.
  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung soll sich ein Feststellungsinteresse zwar grundsätzlich nicht aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ergeben, da sich in aller Regel keine hinreichend bestimmte Gefahr erkennen lasse, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ergehen werde (vgl. zum SOG M-V, OVG M-V, Beschl. v. 24.02.2006 - 3 O 4/06 -, juris, Rn. 7).
  • VG Aachen, 23.08.2006 - 6 K 3852/04

    Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Rückkehrverbotes in eine gemeinsame Wohnung;

    Denn eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ergehen wird, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 -7 B 108.99-, NVwZ 1990, 360, lässt sich nicht erkennen, zumal der Kläger inzwischen von seiner Ehefrau, der Zeugin W. , getrennt lebt, vgl. zum regelmäßigen Fehlen einer Wiederholungsgefahr im vorgenannten Sinne in Fällen einer Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern (OVG MV), Beschluss vom 24. Februar 2006 -3 O 4/06-, ; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH BW), Urteil vom 22. Juli 2004 -1 S 2801/03-, NJW 2005, 88.
  • VG Schwerin, 17.09.2021 - 7 A 3538/17

    Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Betretungs- und

    Denn es fehlt an einer hinreichend bestimmten Gefahr, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ergehen wird (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 24.02.2006 - 3 O 4/06 -, juris Rn. 7).
  • VG Münster, 11.12.2009 - 1 K 2338/08

    Rechtmäßigkeit einer Wohnungsverweisung und eines Rückkehrverbots; Anforderungen

    So auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 17 L 117 /02 -, NWVBl. 2002, 361; VG Köln, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 20 L 278/02 -, Streit 2002, 178; VG Aachen, Urteil vom 29. Juli 2009 - 6 K 112/09 -, juris; Trierweiler, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt - Eine Untersuchung am Beispiel von § 34a PolG NRW, Köln 2006, S. 55 ff.; für die vergleichbare Regelung § 52 Abs. 2 SOG M-V ebenso OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 3 O 4/06 -, juris.
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